
Theorie Unterricht
Nach dem Fahrlehrergesetz zu folge ist der Theoretische Unterricht Pflicht.
Bei Ersteinteilung ist für alle Klassen ein Grundunterricht der Theorie von 12 Doppelstunden nötig.
Bei der Erweiterung gilt: Der Unterricht reduziert sich auf 6 Doppelstunden, falls sie schon ein Führerschein besitzen.
Bei der Ersterteilung und der Erweiterung muss ein klassenspezifischer Unterricht durchgeführt werden.
Für die Klassen B und M sind es 2 Doppelstunden und für die A Klassen sind es 4 Doppelstunden.
2 x pro Woche können sie den Unterricht besuchen kommen. Pro Lextion werden 90 Minuten absolviert.